Wie genau gestaltet sich der ganze Ablauf?
Nachdem Sie uns Ihre Daten im Rahmen der Löschanfrage übersandt haben, prüfen wir zunächst im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung die Löschbarkeit der Bewertung. Hierbei könnten sich zunächst einige Rückfragen von uns ergeben, sodass wir Sie anrufen oder per E-Mail kontaktieren werden. Sollten wir zum Ergebnis kommen, dass Ihre Bewertung löschbar ist, erbitten wir von Ihnen den Auftrag, tätig werden zu dürfen. Hiernach können Sie alles uns überlassen. Wir setzen die Löschung durch. In den weit überwiegenden Fällen sind wir erfolgreich, sodass die Bewertung gelöscht wird.
Wie lange dauert es, bis meine Bewertung gelöscht ist?
Auch wenn die Dauer unterschiedlich ausfallen kann, zeigt die Erfahrung jedoch, dass die Löschung innerhalb weniger Tage erfolgt. Für gewöhnlich dauert der Löschprozess jedoch nicht länger als 1-2 Wochen. Sobald die Löschung vollzogen ist, werden wir von Google benachrichtigt. Anschließend werden wir Sie unerverzüglich hierüber informieren.
Auf welchen Portalen können meine schlechten Bewertungen gelöscht werden?
Grundsätzlich können Bewertungen auf allen Portalen gelöscht werden, solange sie für die deutsche Justiz zugänglich sind. Hierzu zählen insbesondere:
– Google,
– Facebook,
– Jameda,
– Kununu,
– Trustpilot,
– TripAdvisor,
– Yably,
– Yelp,
– 11880.
Wann entstehen Kosten für mich?
Sie haben kein Kostenrisiko! Die Erstberatung, die der Prüfung dient, ob die Bewertung überhaupt löschbar ist, ist für Sie völlig kostenlos. Erst wenn wir für Sie aktiv werden und die Löschung veranlassen, fallen für Sie Kosten an. Unser Honorar beginnt ab 89 € pro zu löschender Bewertung. Sollten wir davon ausgehen, dass Ihre Bewertung nicht gelöscht werden kann oder halten wir ein nicht nur unerhebliches Risiko für gegeben, nehmen wir den Auftrag bezüglich jener Bewertungen nicht an und berechnen Ihnen daher auch keine Kosten.
Blieben Ihre Löschversuche schon einmal erfolglos?
Wir werben zwar damit, dass wir eine Erfolgsquote von über 95 % hätten. Tatsächlich haben wir bis zum heutigen Tag (Mai 2022) keinen einzigen Löschversuch unternommen, der fehlgeschlagen wäre. Bislang hatten wir also stets auf ganzer Linie Erfolg. Denn wir wissen, was wir tun, und wir wissen, wie man die Bewertungsportale zur Löschung überzeugt.
Ich möchte nur bei erfolgreicher Löschung zahlen. Ist dies möglich?
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir für die Löschung von Bewertungen kein erfolgsbedingtes Honorar vereinbaren. Dies würde gegen anwaltliches Berufsrecht verstoßen. Doch wir möchten Ihnen auf legalem Weg die Möglichkeit geben, ein Kostenrisiko zu vermeiden. Einerseits prüfen wir kostenlos für Sie, ob die Bewertung löschbar ist. Erst hiernach werden wir entgeltlich tätig. Andererseits möchten wir Ihre Zufriedenheit sicherstellen. Sollte der Löschversuch tatsächlich fehlschlagen, so werden wir weitere Maßnahmen treffen und nochmals zur Löschung ansetzen. Denn wenn wir von der Löschbarkeit überzeugt sind, dann lassen wir uns nicht vom Bewertungsportal vorführen. Wir werden das Ziel weiterverfolgen und durchsetzen.
Sie bieten eine Bestpreisgarantie an. Was bedeutet das genau?
Von uns erhalten Sie eine unkomplizierte, professionelle und sehr effiziente Bearbeitung Ihrer Löschanfrage. Unsere Erfolgsquote spricht für uns. Sie haben dennoch Zweifel, uns zu beauftragen, weil eine andere Rechtsanwaltskanzlei günstigere Preise bietet? Unser Anspruch ist es zudem, die besten Preise auf dem Anwaltsmarkt für Bewertungslöschung anzubieten. Sollten Sie einen günstigeren Anbieter finden und sollten Sie uns dessen Angebot nachweisen, dann unterbieten wir dieses Angebot um weitere 5 € je Bewertung – garantiert! Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung: bestpreisgarantie@bewertungloeschen.eu.
Lohnt es sich überhaupt, schlechte Google-Bewertungen zu entfernen?
Ja, definitiv! Das liegt daran, dass sich mittlerweile der Großteil potenzieller Kunden online über die in Betracht kommenden Unternehmen und Produkte informiert. Insbesondere fällt oftmals ein kritischer Blick auf die Online-Bewertungen (insbesondere Google-Rezensionen) des Unternehmens. Bereits dies kann dazu führen, dass Interessanten abspringen, weil sie sich von schlechten Bewertungen abgeschreckt fühlen. Doch Ihr Schaden geht sogar noch weiter. Durch eine schlechtere Gesamtbewertung fällt Ihr Unternehmen auch in der Suchergebnisposition bei Google – dem sogenannten Google-Ranking – nach unten ab. Potenzielle Kunden werden folglich nicht nur abgeschreckt. Sie sind zusätzlich auch noch schwerer über eine Google-Suche zu finden.
Warum sollte ich die Löschung der Bewertung nicht kostenlos selbst veranlassen?
Sie können es gern versuchen, doch in aller Regel werden Sie damit keinen Erfolg haben. Dies hängt einerseits damit zusammen, dass Google nach unserer Erfahrung Anfragen und Schreiben von durchschnittlichen Bürgern niedriger priorisiert. Erhält Google eine Anfrage von einem Rechtsanwalt, so erhält man meist eine sehr schnelle Reaktion. Wir von BewertungLöschen.eu nutzen zudem völlig andere Wege der Kontaktaufnahme als die gewöhnlichen Anfrageformulare von Google. Man muss nämlich bedenken, dass Google tagtäglich unzählige Anfragen und Beschwerden über vermeintlich ungerechtfertigte Bewertungen erhält. Google wird mit Standardanfragen also überhäuft, sodass eine zeitnahe Rückmeldung gar nicht möglich ist. Wir hingegen wissen genau, an wen wir uns zielgerichtet werden müssen, um eine vorrangige Bearbeitung unserer Anfrage zu erreichen. Dadurch bekommen wir auch eine schnelle Rückmeldung.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Kann diese die Kosten übernehmen?
Grundsätzlich ja. Sie können eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Gerne fragen wir für Sie kostenlos im Rahmen des Auftrags bei Ihrer Versicherung an und bitten um Kostendeckungszusage. In der Regel muss mindestens allgemeiner Zivilrechtsschutz mitversichert sein. Ihre unternehmerische/gewerbliche Tätigkeit müsste mitversichert sein bzw. es darf kein Versicherungsausschluss für unternehmerische/gewerbliche Angelegenheiten bestehen. Gelegentlich passiert es, dass die Versicherung den Versicherungsschutz umgehen will oder den Erstattungsbetrag beschränkt. Zu bedenken ist zudem, dass eine Sebstbeteiligung kann. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, so müssen Sie die Umsatzsteuer selbst tragen und anschließend als Vorsteuer abziehen. In der Regel sollten die Kosten allerdings von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden können.
Die meisten Rechtsschutzversicherungen deckeln entstehende Kosten für die Löschung von Bewertungen.
Bieten Sie den Lösch-Service auch in anderen Ländern als Deutschland an?
Leider können wir den Lösch-Service nur innerhalb Deutschlands anbieten. Auch wenn Ihr Unternehmenssitz im Ausland liegt, so muss die schlechte Bewertung zumindest eine in Deutschland gelegene Niederlassung betreffen. Anderenfalls können wir Ihren Auftrag leider nicht annehmen.